FIS-Verhaltensregeln für Skilanglauf

Rücksichtnahme, Wahl von Spur und Laufrichtung sowie weitere Regeln

Was im Alpinen gilt, gilt auch für den Langlauf. Nicht umsonst gibt es Markierungen und Hinweisschilder, die der Langläuferin bzw. dem Langläufer signalisieren, wie sie oder er sich auf der Loipe zu verhalten hat und dass sie oder er in der angegebenen Richtung und dem Laufstil zu fahren hat.

1. Rücksichtnahme auf die anderen

Jede Person auf Langlaufski muss sich so verhalten, dass sie niemand anderes gefährdet oder schädigt.

2. Signalisation, Laufrichtung und Lauftechnik

Markierungen und Signale (Hinweisschilder) sind zu beachten. Auf Loipen und Pisten ist in der angegebenen Richtung und Lauftechnik zu laufen.

3. Wahl von Spur und Piste

Auf Doppel- und Mehrfachspuren muss in der rechten Spur gelaufen werden. Personengruppen müssen in der rechten Spur hintereinander laufen. In freier Lauftechnik ist auf der Piste rechts zu laufen.

4. Überholen

Überholt werden darf rechts oder links. Die vordere Person braucht nicht auszuweichen. Sie sollte aber ausweichen, wenn sie es gefahrlos kann.

5. Gegenverkehr

Bei Begegnungen hat jede Person nach rechts auszuweichen. Die abfahrende Person hat Vorrang.

6. Stockführung

Beim Überholen, Überholtwerden und bei Begegnungen sind die Stöcke eng am Körper zu führen.

7. Anpassung der Geschwindigkeit an die Verhältnisse

Jede Person auf Langlaufski muss, vor allem auf Gefällstrecken, Geschwindigkeit und Verhalten ihrem Können, den Geländeverhältnissen, der Verkehrsdichte und der Sichtweite anpassen. Sie muss einen genügenden Sicherheitsabstand zur vorderen Person einhalten. Notfalls muss sie sich fallen lassen, um einen Zusammenstoß zu verhindern.

8. Freihalten der Loipen und Pisten

Wer stehen bleibt, tritt aus der Loipe/Piste. Eine gestürzte Person hat die Loipe/Piste möglichst rasch freizumachen.

9. Hilfeleistung

Bei Unfällen ist jede Person zur Hilfeleistung verpflichtet.

10. Ausweispflicht

Jede Person, ob als Zeugin bzw. Zeuge oder Beteiligte bzw. Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles ihre Personalien angeben.

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