Britta Ernst, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und brandenburgische Ministerin für Bildung, Jugend und Sport: „Die Schülerinnen und Schüler und alle anderen Beteiligten haben während der pandemiebedingten Einschränkungen Enormes geleistet: Sie haben ihre Lernprozesse eigenverantwortlich gestaltet und sind umsichtig mit der für sie herausfordernden Situation umgegangen. Für den Start ins neue Schuljahr legen wir nunmehr Empfehlungen vor. Am wichtigsten ist, dass die Schulen in vollständigem Präsenzunterricht starten. Ich freue mich über die erneute Einmütigkeit und Klarheit, mit der die Bildungsministerinnen und Bildungsminister diesen Beschluss gefasst haben.“
Prof. Dr. R. Alexander Lorz, Koordinator der B-Länder und Hessischer Kultusminister: „Das Entscheidende für den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler ist, dass der Schulbetrieb im neuen Schuljahr mit all seinen Aspekten – dazu gehören neben dem Unterricht natürlich auch Klassenfahrten, Exkursionen, AGs, Förder- und Ganztagsangebote – in vollem Umfang stattfindet. Denn effektives Lernen ist immer auch soziales Lernen. Dabei wird uns – neben eigenen Programmen der Länder – auch das in den vergangenen Wochen mit dem Bund auf den Weg gebrachte gemeinsame Aktionsprogramm für Kinder und Jugendliche ‚Aufholen nach Corona‘ unterstützen.“
Ties Rabe, Koordinator der A-Länder und hamburgischer Senator für Schule und Berufsbildung: „Ich freue mich über das klare Signal der Kultusministerkonferenz. Kein Digital- oder Distanzunterricht kann den Präsenzunterricht ersetzen. Zugleich bietet der Präsenzunterricht jetzt die große Chance gezielt Lernrückstände von Kindern und Jugendlichen zu überwinden. Darüber hinaus sind wir der festen gemeinsamen Überzeugung, dass Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen auch bei den kommenden Abschlussprüfungen keine Nachteile entstehen sollen.“
Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.06.2021:
1. Schülerinnen und Schüler blicken auf viele Monate mit eingeschränktem Schulbetrieb und stark reduzierten sozialen Kontakten zurück. Sie, ihre Eltern sowie die Schulleitungen, Lehrkräfte und alle an den Schulen Beschäftigten haben in dieser Zeit Großes geleistet und viel dazu beigetragen, den Unterricht unter schwierigen Bedingungen in neuen Formaten zu ermöglichen. Schülerinnen und Schüler mussten im Rahmen der Eindämmung der Pandemie besonders große Lasten tragen, indem sie – phasenweise und regional verschieden – keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang zu ihrer Schule als einem zentralen Ort des Lernens und des sozialen Miteinanders hatten.
2. Das Infektionsgeschehen hat sich in den vergangenen Wochen positiv entwickelt. Dabei – so auch das Robert Koch Institut – geht von Kindern und Jugendlichen keine treibende Kraft in der aktuellen Situation aus. Ein großer Teil der Bevölkerung hat zudem bereits mindestens eine Impfung erhalten, zum Beginn des neuen Schuljahres werden viele bereits zwei Mal geimpft sein. Auch der Schulbetrieb wird dadurch sicherer.
3. Die Kultusministerkonferenz ist der gemeinsamen Überzeugung, dass der Präsenzunterricht in seiner ganzen Breite die notwendige Grundlage erfolgreichen Lehrens und Lernens ist. Die Kultusministerkonferenz ist sich deshalb darin einig, dass alle Schulen mit Beginn des neuen Schuljahrs 2021/22 dauerhaft im Regelbetrieb (regulärer Schulbetrieb mit allen Schulfächern und Unterrichtsstunden) besucht werden.
4. Schulischer Regelbetrieb bedeutet, dass der Unterricht in der Schule ohne weitere Einschränkungen erteilt und das schulische Leben wieder ermöglicht wird, unter Beachtung der je nach Infektionsgeschehen geltenden Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen.
5. Vollständiger Präsenzunterricht mit allen damit verbundenen Möglichkeiten ist zugleich eine zentrale Voraussetzung, um die vielfältigen geplanten Unterstützungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche wirksam einzusetzen.
6. Auch schulische und außerschulische Angebote, die das soziale Miteinander fördern, werden grundsätzlich wieder in vollem Umfang ermöglicht. Dazu zählen insbesondere die Einbeziehung außerschulischer Lernorte, Kooperationen mit externen Partnerinnen und Partnern (beispielsweise in den Bereichen Sport, Kultur sowie künstlerische und ästhetische Bildung) sowie Schulfahrten oder Austauschmaßnahmen. Ganztagsschulische Bildung und Betreuung finden statt.
7. Schülerinnen und Schüler, die im nächsten Jahr einen Schulabschluss absolvieren, sind durch die Schulschließungen und Unterrichtseinschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie besonders betroffen. Die Kultusministerkonferenz wird – wie schon 2020 und 2021 – für diese Schülerinnen und Schüler angemessene Regelungen finden, um ihnen beim Schulabschluss keine Nachteile entstehen zu lassen.
8. Der Regelbetrieb ist nicht an individuelle Impfungen von Schülerinnen und Schülern bzw. Impfquoten geknüpft. Zugleich ist aber bei entsprechenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und entsprechenden altersbezogenen Zulassungen für Kinder und Jugendliche, die bzw. deren Sorgeberechtigte es wünschen, ein Impfangebot zu unterbreiten bzw. sind diese gleichberechtigt in die Bedarfsberechnungen zur Beschaffung von Impfstoff einzubeziehen.
9. Die gut eingespielten und bewährten Infektionsschutz- sowie Hygienemaßnahmen und -konzepte für Schulen leisten einen wesentlichen Beitrag für einen sicheren Schulbetrieb in voller Präsenz. Die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken, wo Abstände in Innenräumen nicht eingehalten werden können, und die Teststrategien sind ebenso wie konsequentes Lüften daher auch im neuen Schuljahr unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens in Betracht zu ziehen.
10. Die Kultusministerkonferenz betont erneut die Bedeutung der Ausbildung, insbesondere der dualen Ausbildung, für die Fachkräftesicherung auch in Krisenzeiten. Die Länder leisten mit vielfältigen Maßnahmen Unterstützung für den Übergang in Ausbildung sowie in der Zeit der Ausbildung und bringen sich aktiv als Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung auf regionaler, Landes- und Bundesebene ein. Die Kultusministerkonferenz fordert alle Beteiligten auf, an ihrem Engagement zur Sicherung der Ausbildung festzuhalten und bekräftigt das Erfordernis von Präsenzangeboten in der Berufsberatung.
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