Recht & Erlasse

Damit die Wintersportpraxis an den Schulen gelingt

Aufgrund des föderalen Bildungssystems in Deutschland gelten bundeslandspezifische Regelungen bezüglich der Durchführung von schulischen Wintersportangeboten. Die meisten Bundesländer verweisen zur pädagogischen Grundlegung des Schulsports auf das fachdidaktische Konzept des erziehenden Sportunterrichts.  

In Lehrplänen bzw. Bildungsplänen für das Unterrichtsfach Sport werden Bewegungsfelder, Inhaltsbereiche oder sportliche Handlungsfelder definiert – in Nordrhein-Westfalen wird der Wintersport beispielsweise dem Bewegungsfeld „Gleiten, Fahren, Rollen – Rollsport/Bootssport/Wintersport“ zugeordnet, in Bayern dem sportlichen Handlungsfeld „Sich auf Eis und Schnee bewegen / Wintersport“.  

Die formalen Qualifikationsanforderungen an Lehrerinnen und Lehrer, die schulische Wintersportangebote durchführen möchten, variieren von Bundesland zu Bundesland und werden in entsprechenden Erlassen geregelt. Zudem gelten diverse Richtlinien zur Durchführung von Schulfahrten und/oder Sicherheitserlasse für den Schulsport.  

Wenn Sie unterhalb auf Ihr Bundesland klicken, erhalten Sie Informationen sowie Links zu Lehrplänen/Bildungsplänen und Erlassen, die bei der Planung und Durchführung schulischer Wintersportangebote relevant sind. Bitte beachten Sie auch die FIS-Verhaltensregeln

Baden-Württemberg

Bayern

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Brandenburg

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Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

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